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Führerscheine

Führerscheine

Du möchtest:

  • einen Führerschein für Auto oder Motorrad machen?
  • Oder benötigst die Erlaubnis zum Führen eines PKW’s mit Anhänger (z.B. max. 4250 kg Gesamtgewicht)?
  • Suchst eine Fahrschule mit der Möglichkeit einer Ausbildung auf Automatik-Fahrzeugen?

Wir bieten Schulungen für folgende Führerscheinklassen und Schlüsselzahlen* an:

*(Zusatzqualifikationen, für die keine weitere Prüfung, jedoch ein erfolgreich abgeschlossener Kurs notwendig ist: z.B: B96 -> Kraftfahrzeug mit Anhänger von mehr als 750 kg)

Klasse B (auch Ausbildung mit Automatik-Fahrzeugen)

Mindestalter 18 Jahre

Für den Antrag werden benötigt:

      • 1 Biometrisches Paßbild
      • Sehtest
      • Sofortmaßnahmenkurs

 

Ausbildung:

      • 14 Theoriestunden
      • Übungsstunden
      • 12 Sonderfahrten

Klasse BF17

Begleitetes Fahren ab 17 Jahren mit einer Begleitperson.

Mindestalter: 17 Jahre

Für den Antrag werden benötigt:

      • 1 Biometrisches Paßbild
      • Sehtest
      • Sofortmaßnahmen

Für die Beiblätter werden folgende Informationen der Begleitperson benötigt:

      • Kopie Personalausweis
      • Kopie Führerschein

Ausbildung:

      • 14 Theoriestunden
      • Übungsstunden
      • 12 Sonderfahrten

Klasse BE

Zugfahrzeug mit Anhänger / BE

Diese Fahrerlaubnisklasse ist eine Zusatzqualifikation zum Führerschein B.
Es berechtigt Fahrerlaubnisinhaber des Führerscheins Klasse B, ein Zugfahrzeug mit Anhänger zu führen mit:

      • Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse zwischen 750 und 3.500 kg

Klasse B mit Schlüsselzahl 96

Zugfahrzeug mit Anhänger / B mit Schlüsselzahl 96

Diese Fahrerlaubnisklasse ist eine Zusatzqualifikation zum Führerschein B.
Es berechtigt Fahrerlaubnisinhaber des Führerscheins Klasse B, ein Zugfahrzeug mit Anhänger zu führen mit:

      • einem zulässigen Gesamtgewicht des Anhängers von mehr als 750 kg
      • einer zulässigen Gesamtmasse von Zugfahrzeug + Anhänger von mehr als 3500 kg bis maximal 4250 kg

Motorrad A

Motorrad mit einer Nennleistung über 35 kW

Mindestalter 24 Jahre bei Direkteinstieg.

Für den Antrag wird benötigt

      • 1 Biometrisches Paßbild
      • Sehtest
      • Kurs Sofortmaßnahmen

Ausbildung:

      • 16 Theoriestunden (bei Erweiterung 10)
      • Übungsstunden
      • 12 Sonderfahrten

Anmerkung:

Mindestalter 24 Jahre bei Direkteinstieg.
Nach 2 Jahren Klasse A2 ist nur eine praktische Fahrprüfung nötig.

Kraftrad A2

Krafträder bis 35 kW

Für den Antrag benötigst du:

      • 1 Biometrisches Paßbild
      • Sehtest
      • Sofortmaßnahmen Kurs

Ausbildung:

      • 16 Theoriestunden (bei Erweiterung 10 Stunden)
      • Übungsstunden
      • 12 Sonderfahrten

Anmerkung:

Nach 2 Jahren Klasse A1 ist nur eine praktische Fahrprüfung nötig.

Kraftrad A1

Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW

Mindestalter: 16 Jahre

Für den Antrag benötigst du:

      • 1 Biometrische Paßbild
      • Sehtest
      • Sofortmaßnahmen-Kurs

Ausbildung:

      • 16 Theoriestunden (bei Erweiterung 10 Stunden)
      • Übungsstunden
      • 12 Sonderfahrten

Klasse B mit Schlüsselzahl 196

Führerschein Klasse B mit der Erlaubnis zum Führen von Krafträdern A1

Diese Fahrerlaubnisklasse ist eine Zusatzqualifikation zum Führerschein B. Es berechtigt Fahrerlaubnisinhaber des Führerscheins Klasse B ein Kraftrad vom Typ A1 mit maximal 125ccm zu führen.

Mindestalter: 25 Jahre

Nachweis der erfolgreichen Teilnahme von mindestens:

      • 4 Theoriestunden
      • 5 Praxisstunden (90 Minuten)

Anmerkung:

Wenn der Inhaber seit den letzten 5 Jahren oder länger eine deutsche Fahrerlaubnis der Klasse B besitzt.

AM

Leichtkraftrad bis 45 km/h und maximalem Hubraum von 50 cm³

Mindestalter: 15 Jahre

Für den Antrag benötigst du:

      • 1 Biometrisches Paßbild
      • Sehtest
      • Kurs Sofortmaßnahmen

Ausbildung:

      • 14 Theoriestunden
      • Übungsstunden