Mindestalter 18
Antrag:
1 Paßbild
Sehtest
Sofortmaßnahmen (nur bei Ersterteilung)
Ausbildung:
16 Theoriestunden (bei Erweiterung 10)
Übungsstunden
12 Sonderfahrten
Anmerkung:
Nach 2 Jahren Klasse A1 ist nur eine praktische Fahrprüfung nötig.
A2 – Krafträder bis 35 kW mit einem Verhältnis von Leistung / Gewicht bis zu 0,1 kW/kg.