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Klasse A2

Mindestalter 18

Antrag:

1 Paßbild
Sehtest
Sofortmaßnahmen (nur bei Ersterteilung)

Ausbildung:

16 Theoriestunden (bei Erweiterung 10)
Übungsstunden
12 Sonderfahrten

Anmerkung:

Nach 2 Jahren Klasse A1 ist nur eine praktische Fahrprüfung nötig.

A2 – Krafträder bis 35 kW mit einem Verhältnis von Leistung / Gewicht bis zu 0,1 kW/kg.