Mindestalter 16
Antrag:
1 Paßbild
Sehtest
Sofortmaßnahmen
Ausbildung:
14 Theoriestunden
Übungsstunden
Anmerkung:
Prüfung in Theorie und Praxis
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Zwei- und dreirädrige Kleinkrafträder sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm bei Verbrennungsmotoren bzw. einer Nenndauerleistung bis zu 4 kW bei Elektromotoren.